Bei der Diskussion wären unseres Erachtens mehrere Aspekte zu berücksichtigen:
- Wiederum: Wäre es pietätlos, wenn der alte Name nun durch neue Leute weiterverwendet würde?
Des weiteren:
- Ein neuer HerausgeberInnen-Kreis stünde selbstverständlich unter dem Damoklesschwert als „Ersatzorganisation“ [*] des alten HerausgeberInnen-Kreises eingestuft zu werden. – Aber bis eine neue innenministerielle „Verfügung“ ergeht, die „feststellt“ (das heißt: behauptet), daß es sich um eine Ersatzorganisation handelt, wären die Repressionsrisiken nicht größer als auch ansonsten bei linker publizistischer Arbeit.
- Würde nun für den neuen HerausgeberInnen-Kreis derselbe Name wie für den alten gewählt, so wäre für das BMI sicherlich einfacher zu behaupten, der neue Kreis sei eine Ersatzorganisation des alten. – Aber zwangsläufig ist ein Ersatzorganisationsverbot dann auch nicht (s. die diversen „KPD“ der 70er Jahre).
- Umgekehrt bietet auch ein neuer Name keinen sicheren Schutz davor, als „Ersatzorganisation“ eingestuft zu werden.
- Schließlich kommt noch hinzu: Der alte HerausgeberInnen-Kreis hieß ja „IMC linksunten“, während das BMI – weiterhin hartnäckig – behauptet, einen „Verein“ namens „linksunten.indymedia“, den es nie gab, verboten zu haben.
Das müssen in meinen Augen am Ende die Leute entscheiden, die hinter einem etwaigen Neustart von linksunten.indymedia.org stehen.